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Auch `Neue Gentechnik´ darf Öko-Landbau nicht gefährden!

Gentechnik ist schon seit Jahrzehnten eine Bedrohung für Biodiversität, Öko-Landbau, Umwelt und die Wahlfreiheit der Konsumenten. Die Bio-Branche und Gentechnik-Kritiker pochen das sogenannte Vorsorgeprinzip und die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen. Dies gilt für die „Alte“ sowie für die „Neue“ Gentechnik und wurde 2018 vom Europäischen Gerichtshof als Rechtslage bestätigt. Doch gibt es seit 2019 Bestrebungen der EU-Kommission, Änderungen im bestehenden EU-Gentechnikrecht bis zum Sommer 2023 zu erwirken. Die Folgen beleuchtet die Veranstaltung „GVO-freies Europa 2022“ am 17. November 2022 im Europäischen Parlament. Sie wird von der Fraktion Die Grünen/EFA und der Europäischen Initiative zur Rettung unseres Saatguts ausgerichtet und IFOAM Organics Europe organisiert.


Die Mehrheit der Verbraucher steht Gentechnik auf dem Acker und im Essen kritisch gegenüber.


Weitreichende Folgen einer Deregulierung

Die geänderte EU-Gesetzgebung zu neuen Genomtechniken (NGTs) ist für das zweite Quartal 2023 geplant. Die Aufweichung des derzeitigen Gentechnikrechts würde in der Konsequenz dazu führen, die NGTs von der Regulierung nach EU-Gentechnikrecht auszunehmen. Das heißt, für genmanipulierende Methoden wie CRISPR-Cas würde z.B. das Vorsorgeprinzip nicht mehr gelten. In der Folge würden Risikoprüfung und Kennzeichnung wegfallen, die Wahlfreiheit wäre dahin, für Konsumenten wie für die Landwirtschaft. Das gilt es zu verhindern! In der Veranstaltung am 17. November, 10 - 13 Uhr, werden Akteure aus dem Agrar- und Lebensmittelsektor, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftler sowie Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Europäischen GVO-freien Regionen die Folgen einer Lockerung des Rechts aus wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Sicht beleuchten.


„In der Europäischen Union ist die ökologische Landwirtschaft per Definition GVO-frei, da die Verwendung von GVO im ökologischen Produktionsprozess gemäß der aktuellen (Verordnung 834/2007, Art. 4) und der neuen Bio-Verordnung (Verordnung 848/2018, Art. 5) verboten ist.“ (IFOAM EU)


Organisatoren des Events im EU-Parlament


Status Quo ist das Vorsorgeprinzip


Das im EU-Gentechnikrecht verankerte Vorsorgeprinzip regelt, dass nur GVOs, die eine Risikoprüfung durchlaufen haben, zugelassen werden können und auf den Markt dürfen. Sie müssen gekennzeichnet und rückverfolgbar sein. Das bedeutet faktisch, dass verschwindend wenig GVO-Saatgut auf dem Markt und im Anbau ist. Denn auch die große Mehrheit der Verbraucher steht gentechnisch veränderten Lebensmitteln nach wie vor sehr kritisch gegenüber bzw. lehnt sie ab. Die gentechnikkritische Plattform SOS Save wir Seeds schreibt: „… Bäuerinnen fordern das Recht, weiterhin selbstbestimmt gentechnikfrei erzeugen zu können. Eine Deregulierung neuer Gentechniken wäre ein Frontalangriff auf unsere Wahlfreiheit und demokratische Selbstbestimmung darüber, was wir züchten, anbauen und essen.“


Ökologischer Landbau ist Biodiversitätsschutz


IFOAM Organics Europe argumentiert gegen die Verwendung von GVO jeglicher Art in der Wertschöpfungskette unter anderem mit dem Schutz der genetischen Integrität lebender Organismen, die der ökologische Landbau schützen will. Das bedeutet, dass Saatgut, Futtermittel und alle Hilfsmittel in der Produktion GVO-frei und aus ökologisch verträglichen Ressourcen zur Verfügung stehen müssen. Die neue Gentechnik-Methoden, insbesondere die CRISPR/Cas Technologie (auch TALEN, Zinkfinger Nuclease,Sammelbegriff Gene Edition) zur Veränderung von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen, birgt nach Einschätzung von Wissenschaftlern neue und unabschätzbare Risiken. Deshalb hat der oberste EU-Gerichtshof 2018 festgestellt, dass auch neue Gentechnik als Gentechnik einzustufen und zu regulieren ist. Das Interesse der großen Agrar- und Saatgut-Konzerne liegt genau entgegengesetzt. Sie argumentieren mit Klimawandel und Welthunger.


„Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung sind entscheidend, damit sich Erzeuger und Verbraucher für GVO-freie Produkte entscheiden können.“ (IFOAM EU)

SOS: Jetzt werden in Brüssel die Weichen gestellt


Die Organisation Save our Seeds fordert die Verantwortlichen in der Politik, insbesondere Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, sich für die Beibehaltung der Regulierung auch der neuen Gentechniken einzusetzen. Das umfasst: Kennzeichnung, Risikoprüfung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit, Transparenz, Monitoring und Haftung.

IFOAM Organics Europe vertritt denselben Standpunkt und erklärt, dass das Risiko einer Kontamination mit GVO die GVO-freie Lebensmittelproduktions-kette und das wirtschaftliche Wohlergehen der Landwirte und Erzeuger bedroht. Die Beibehaltung und ordnungsgemäße Umsetzung der geltenden GVO-Rechtsvorschriften, auch für die neuen gentechnischen Verfahren, einschließlich eines Risikobewertungsverfahrens sowie der Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung, sei essentiell.

Link zur Petition gegen die Deregulierung


Haltlose Gentechnik-Deregulierung dringend stoppen


Anfang November stellt die Schweizer Ethik-Kommission die Forderung auf: „Die EU-Kommission muss die haltlose Gentechnik-Deregulierung dringend stoppen“. Im einem Bericht kommen die ExpertInnen zu dem Schluß, dass die Chancen der neuen Gentechnikverfahren zu gering seien, um eine wichtige Rolle im notwendigen Anpassungsprozess der Landwirtschaft an die Klimakrise zu spielen. Hingegen befürchten die Autoren des EKAH-Berichtes gravierende negative Folgen für VerbraucherInnen, LandwirtInnen, Bio- und ‚Ohne Gentechnik‘-Wirtschaft. https://www.ohnegentechnik.org/artikel/ethikkommission-gentechnik-wenig-erfolgversprechend-gegen-klimakrise


Autorin: Karin Heinze, BiO Reporter International


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