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Europaparlament stimmt bei NGTs für Kennzeichnung, aber gegen Risikoprüfung und Koexistenzregeln

Das Europäische Parlament hat nach einer Debatte am gestrigen 6.2.2024, heute im Plenum über den Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken (NGT) bei Pflanzen abgestimmt. Die eindringliche Warnungen vor einer Lockerung der Regeln, Missachtung wissenschaftlicher Bedenken und des Wählerwillens, wurden weitgehend ignoriert. Das Votum fiel überraschend knapp aus und folgte auch nicht in allen Punkten den Vorschlägen des Umwelt- und Agrarausschusses. Die Parlamentarier stimmten für die Kennzeichnung von Produkten der Neuen Gentechnik entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Saatgut bis ins Supermarktregal. Im Widerspruch dazu: Es soll keine Koexistenzmaßnahmen zum Erhalt der gentechnikfreien Landwirtschaft geben und auch keine Informationen zum Nachweis von NGT-Produkten.


Das Plenum des EU-Parlaments bei der Abstimmung zum Gesetzesvorschlag zu NGTs. (Screenshot BiO Reporter International)

Bewertungen zu den Entscheidungen des Europa-Parlaments

Martin Häusling: "Unverantwortlich und im Interesse der Agrarindustrie"

"Was die Konservativen mit Stimmen der Liberalen und Rechten hier unterstützt haben, ist für mich ein politischer Offenbarungseid und spottet jeder Vernunft. Es ist unverantwortlich, dass hier im Interesse der Agrarindustrie im Hauruck-Verfahren ohne ausreichende Konsultationen der Weg frei gemacht wurde für höchst bedenkliche Regelungen und fahrlässigen Umgang mit Neuer Gentechnik. Hunderte Wissenschaftler: innen und zudem wissenschaftliche Behörden (BfN, ANSES), die Zivilgesellschaft, Ökoverbände und hunderte Unternehmen sind Sturm gelaufen gegen diese machtpolitische Willkür, man wollte ihre Stimme nicht hören. Dieser Vorschlag verstößt gegen das europäische Vorsorgeprinzip und die Patentfrage auf Züchtungen bleibt weiter ungelöst. Zumindest hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass Lebens- und Futtermittel, die mit Neuer Gentechnik hergestellt worden sind, auch für die Bäuer:innen, Züchter:innen und Verbraucher:innen gekennzeichnet werden müssen. Auch die Nachverfolgbarkeit soll gewährleistet werden. Bezüglich des gentechnikfreien Anbaus und der Verarbeitung verwehrte sich die Mehrheit der Abgeordneten aber gegen klare Koexistenz-Maßnahmen und Haftungsregeln", kommentiert Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses.


Alexander Hissting: "Klare Verbesserung zur Vorlage, Özdemir muss sich für Koexistenzregeln einsetzen


Als schlechte Nachricht für Landwirtschaft und Umwelt bezeichnet VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting (Verband Lebensmittel ohne Gentechnik) die Entscheidung des Europaparlaments für die weitgehende Abschaffung von Koexistenzregeln und Risikoprüfung. Positiv zu bewerten sei jedoch das Votum für die Kennzeichnung von Produkten der Neuen Gentechnik entlang der gesamten Wertschöpfungskette. „Das Votum des Europaparlaments ist eine klare Verbesserung zur Vorlage der EU-Kommission. Eine transparente Kennzeichnung ist die Basis für Wahlfreiheit. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, der nun in den Verhandlungen mit EU-Kommission und Ministerrat konsequent weiter gegangen werden muss", kommentiert Hissting. Die Abstimmung im EP habe aber auch viele Schattenseiten. „Neben der Kennzeichnung braucht es auch einheitliche Koexistenzregeln für den Anbau der Pflanzen und Informationen zur Nachweisbarkeit der Produkte der Neuen Gentechnik“, hält Hissting fest. „Nur so lässt sich das Angebot an Bio- und „Ohne Gentechnik“-Lebensmitteln auch gentechnikfrei halten.

„Zum Glück ist das Parlamentsvotum noch lange nicht das letzte Wort. Jetzt müssen es die Mitgliedsstaaten im EU-Ministerrat richten. Und da habe ich durchaus Hoffnung, vor allem nach den deutlichen Worten von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir in Brüssel und Berlin. Ich bin mir sicher: Wenn er sich bei den anderen Staaten dafür stark macht, kann es eine vernünftige Lösung für alle Seiten geben.“

Mit dem heutigen Votum hat das Europaparlament seine Position zunächst festgelegt, die es im weiteren Prozess in die Verhandlungen mit EU-Kommission und Mitgliedsstaaten einbringen wird, erläutert Hissting. Die Staaten konnten sich bisher nicht einigen. Es scheint durchaus möglich, dass das Thema Gentechnik-Neuregulierung auch bei den Europawahlen im Juni 2024 noch eine Rolle spielt.


Jan Plagge: "Züchter und Landwirte vor Patenten schützen und die Integrität der ökologischen und konventionellen GVO-freien Produktion wahren"


"Das heutige Votum der Europaabgeordneten ist voller Widersprüche, da es zwar einige wichtige Probleme im Zusammenhang mit der Deregulierung der NGTs anerkennt, aber keine konkreten Lösungen anbietet und Landwirte und Züchter der Übernahme genetischer Ressourcen durch Unternehmen mittels Patenten aussetzt", analysiert Jan Plagge, Präsident von Bioland und IFOAM Organics Europe."Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte für eine Abschwächung der Biosicherheitsanforderungen für NGTs, aber auch für die Beibehaltung der Rückverfolgbarkeit von NGTs während der gesamten Produktion und die Möglichkeit nationaler Koexistenzmaßnahmen zum Schutz der ökologischen Landwirtschaft", sagte Jan Plagge, Präsident von IFOAM Organics Europe, nach der Abstimmung.


Das Parlament habe auch erkannt, dass Patente auf Saatgut eine Bedrohung für den europäischen Züchtungssektor darstellen und eine klare Botschaft gesandt, dass sich der Patentschutz nicht auf genetisches Material erstrecken sollte, das auch durch konventionelle Züchtung gewonnen werden kann.

Die nationalen Regierungen sollten zunächst eine rechtliche Lösung finden, um Züchter und Landwirte vor Patenten zu schützen und die Integrität der ökologischen und konventionellen GVO-freien Produktion zu wahren, bevor sie die Anforderungen an die biologische Sicherheit abschwächen. Die Bio-Erzeuger zählen darauf, dass die Mitgliedstaaten im Rat ihr Recht auf Rückverfolgbarkeit und nationale Koexistenzmaßnahmen wahren, um die Freiheit von Landwirten, Lebensmittelherstellern und Verbrauchern zu gewährleisten, keine gentechnischen Verfahren einzusetzen. Jan Plagge

Karin Heinze, Zusammenfassung von Stellungnahmen



 


 


 




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