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Neue EU-Öko-Verordnung betrifft gesamte Branche

Aktualisiert: 17. Jan. 2022

Seit 1.1.2022 muss die neue EU-Öko-Verordnung angewendet werden. Allein in Deutschland müssen sich über 50.000 Unternehmen sowie Kontrollstellen und Kontrollbehörden auf die neuen gesetzlichen Vorschriften einstellen. In Europa und weltweit sind es Millionen Bäuerinnen und Bauern sowie Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die direkt oder indirekt vom Gesetz-Update betroffen sind. Der deutsche Dachverband für die ökologische Lebensmittelwirtschaft, BÖLW, hat den langen Prozess der Erneuerung der EU-weiten Bio-Gesetzgebung begleitet und nun die neuen Regelungen kompakt zusammengestellt.

Sonnenblume aus Bio-Saatgut (Foto: Karin Heinze)


Der lange Prozess der Erneuerung

Mehr als vier Jahre dauerte die Überarbeitung der Öko-Basis-Verordnung, die 2018 in Kraft trat. Weitere drei Jahre wurden die Detailregeln ausgearbeitet. Bis Jahresende 2021 wurde hart um die letzten Passagen des neuen Bio-Rechts gerungen – ganz so wie in den vergangenen Jahren. Das Ergebnis: ein neuer Rechtsrahmen mit vielen guten, bewährten Regeln, positiven Weiterentwicklungen, einigen Unklarheiten und wenigen kritischen Punkten. Doch nun sind die Akteure aus der Bio-Branche weitgehend zufrieden. Peter Röhrig (Foto: BÖLW), geschäftsführender Vorstand des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kommentiert:

„Das neue Bio-Recht sorgt für eine umweltfreundliche Landwirtschaft und schonende Lebensmittel-Herstellung. Denn die EU-Öko-Verordnung bleibt ihren bewährten Grundsätzen treu – und hat sich dort, wo es wichtig ist, weiterentwickelt.“

Und weiter betont Röhrig: „Auch mit dem neuen Recht bleibt Bio der strengste und umfassendste gesetzliche Lebensmittelstandard. Die Kontrolle bleibt in staatlicher Hand und überwacht die gesetzlich geschützte Bio-Kennzeichnung: das sehr gut bekannte Bio-Siegel.“

Bio-Saatgut-Anbau in Italien (Foto: Karin Heinze)


Die Prozessqualität bleibt erhalten

Freude herrscht darüber, dass Bio eine Prozessqualität bleibt, was zu Beginn der Revision umstritten war, das heißt, nicht nur die hohe Qualität des Endproduktes steht im Fokus, sondern vor allem der gesamte Produktionsprozess vom Acker bis in den Einzelhandel geregelt und kontrolliert wird. So sichert das Bio-Recht weiterhin, entlang der gesamten Wertschöpfungskette z.B. dass die Tiere Auslauf bekommen, Gentechnik und chemisch-synthetische Pestizide tabu sind und viele weitere "Grundwerte" der Öko-Branche.


Bio-Stangenbohnen im biodynamischen Anbau (Foto: Karin Heinze)


Neuerungen im neuen Bio-Recht in Kürze

Geltungsbereich erweitert: Auch „landwirtschaftsnahe Produkte“ wie z.B. Bienenwachs oder Leder können jetzt in Öko-Qualität zertifiziert werden.

  • Verarbeitung: Nanostoffe sind in der Bio-Lebensmittelherstellung verboten. Die Regeln für den Einsatz von Aromen wurden verschärft: Sie müssen nun wenig verarbeitet und stärker ökologisch sein.

  • Bodengebundener Anbau gesichert: Bio-Pflanzen müssen im gewachsenen Boden wachsen, das gilt jetzt auch für Unterglas-Anbau.

  • Saatgutregeln stärken Prinzip „Bio von Anfang an“: Regeln für heterogenes und öko-gezüchtetes Material und eine Saatgutdatenbank sorgen für mehr Öko-Saatgut und setzen Anreize für die Öko-Züchtung.

  • Neue Regeln in der Tierhaltung: Viele neue Vorschriften gibt es für die Bio-Geflügelhaltung. Elterntier-, Bruderhahn- und Junghennen-Haltung sind erstmals europäisch geregelt. Gänzlich neu sind Vorgaben für Hirsche und Kaninchen.

  • Paradigmenwechsel beim Import: Galt bisher das Prinzip der Gleichwertigkeit, wird künftig Konformität herrschen – die Bio-Regeln müssen eins zu eins angewendet werden.

  • Kontrolle weiter streng: Die Bio-Kontrolle findet weiter mindestens einmal jährlich statt, wird aber risikoorientierter gestaltet.

  • Vorsorgemaßnahmen in allen Betrieben: Auch Landwirte, Händlerinnen und Importeure müssen nachweisen, dass sie gegen nicht erlaubte Stoffe vorsorgen.

Was neu ist, was bleibt beim Bio-Recht nachzulesen auf https://www.boelw.de/news/neues-bio-recht-was-bleibt-was-ist-neu/. Wo genau welche Vorschrift zu finden ist, finden Sie in dieser Übersicht https://www.boelw.de/news/uebersicht-ueber-die-neue-oeko-basisverordnung-eu-2018-48-und-ergaenzende-rechtsakte/. Die Regeln des Bio-Rechts nach Themen geordnet gibt es auf https://www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/.




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