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Neue Gentechnik: Deregulierung verschoben

Auch die belgischen EU-Ratspräsidentschaft wird die neue Gentechnik-Gesetzgebung der EU in der aktuellen Legislaturperiode nicht zu Ende bringen können. Das verschafft all denjenigen wertvolle Zeit, die große Risiken in den Vorschlägen zur Deregulierung der Neuen Gentechnik (NGT) sehen. Ihre Kritik an dem Gesetzentwurf wird durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse in Form eines umfangreichen Gutachtens der staatlichen französischen Umwelt- und Gesundheitsbehörde Anses untermauert, das lange unter Verschluss gehalten wurde. Zudem werden die EU-finanzierten Forschungsprojekte Darwin und Detective Verfahren zum Nachweis von NGT entwickeln und damit das Argument entkräften, dass neue gentechnologische Methoden nicht nachweisbar und deshalb identisch mit klassisch gezüchteten Pflanzen sind.


Jegliche genetische Veränderung, egal mit welchem Verfahren sie herbeigeführt wird, gilt als Gentechnik und muss reguliert werden. Das fordern nicht nur Bioverbände wie IFOAM Europe.


Keine Einigung im Agrarrat

Da weiterhin mehrere Mitgliedsstaaten große Einwände gegen verschiedene Punkte der vorgeschlagenen Gesetzgebung haben, konnte der Agrarrat auch bei einer neuerlichen Sitzung keine Einigung über das Dossier Neue Gentechniken erzielen. Laut Euraktiv

bestätigte der belgische Landwirtschaftsminister David Clarinval in einer Sitzung am 26.März 2024, dass die Zeit in dieser Legislaturperiode für eine Einigung nicht mehr ausreicht. Dennoch wolle man daran weiterarbeiten eine gemeinsame Basis zu finden, so der Belgier. Bereits die spanische EU-Ratspräsidentschaft scheiterte mit ihrem Vorhaben, ein neues Gentechnik-Gesetz durchzusetzen, an der Sperrminorität einiger Mitgliedsstaaten und deren kritischen Bedenken hinsichtlich potenzieller Risiken von NGT für Gesundheit und Umwelt, bezüglich der Rückverfolgbarkeit und der Kennzeichnung sowie der Patentfrage.


Anses-Gutachten zeigt Risiken von NGT auf

Die staatliche französische Umwelt- und Gesundheitsbehörde Anses hat Anfang des Jahres in einem umfassenden Gutachten klargestellt, dass Eingriffe ins Erbgut mit den neuen gentechnischen Verfahren auf vielen Ebenen Risiken  bergen und deshalb auch NGT wie die bisherigen GVO reguliert, gekennzeichnet und kontrolliert werden müssen. Unter anderem kommt Anses zum Ergebnis, dass durch NGT-Verfahren neben den beabsichtigten, auch unbeabsichtigte Veränderungen in den Eigenschaften der Pflanzen und ihrer Zusammensetzung auftreten können. Auswirkungen auf die daraus hergestellten Lebensmittel wie eine veränderte Allergenität oder Toxizität seien möglich, so die Wissenschaftler. Auch das deutsche Umweltbundesamt hatte den Entwurf der EU-Kommission zur Deregulierung bereits kritisiert und die Kriterien zur Einteilung gentechnisch veränderter Pflanzen in Frage gestellt. Der Gesetzentwurf der EU-Kommission geht davon aus, dass die meisten NGT-Pflanzen (Kategorie N1, 95%) keine größeren Risiken für die Gesundheit und die Umwelt darstellen als konventionell gezüchtete Pflanzen und deshalb weder einer Risikoprüfung noch einer Kennzeichnung bedürfen. Das von der französischen Regierung in Auftrag gegebene Gutachten von Anses lag bereits Anfang des Jahres vor und sollte die Parlamentarier vor der Abstimmung am 7. Februar informieren. Der Bericht wurde jedoch bis nach der Abstimmung zurückgehalten, was dann durch Medienberichte ans Licht kam. Nun sollen die NGT-kritischen Ergebnisse dem Parlament vorgestellt werden. Es ist zu erwarten, dass das Gutachten einige Parlamentarier zum Nachdenken bringt, die bisher die Aufhebung aller Sicherheitsmechanismen für NGT befürwortet haben. Tenor des Anses-Gutachtens ist, dass die Risiken von NGT nicht unterschätzt werden dürfen, das Vorsorgeprinzip nicht aufgegeben werden darf, die Wahlfreiheit durch Kennzeichnung zu erhalten ist und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet bleiben muss. Praktisch zeitgleich zur Veröffentlichung des Anses-Reports, erging ein Auftrag der EU-Präsidentin Roberta Metsola an die NGT-freundliche Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA, das Anses-Gutachten zu prüfen und zu beurteilen.


Europäische Forschungsprojekte zu Nachweisverfahren

Weitere Bewegung in die Diskussion um die neuen gentechnologischen Verfahren und deren Regulierung werden auch zwei EU-finanzierte Forschungsprojekte bringen. Die europäisch und international besetzten interdisziplinären Teams der Projekte DARWIN und DETECTIVE beschäftigen sich mit den neuen gentechnologischen Technologien (NGT). Sie sind mit einem Budget von insgesamt 11 Millionen Euro ausgestattet, um bis 2027 mehrere NGT-Nachweisverfahren, Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungslösungen zu entwickeln. Im Darwin-Konsortium mit insgesamt 15 Projektpartnern bringen unter anderem auch IFOAM Organics Europe und der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik VLOG ihre Expertise ein. Mit entsprechenden Nachweismethoden den Beweis anzutreten, dass NGT auch Gentechnik ist und entsprechend reguliert und gekennzeichnet werden muss, ist sowohl für den Bio- als auch für den Ohne-Gentechnik-Sektor von enormer Wichtigkeit.


Autorin: Karin Heinze, BiO Reporter International

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